"Snus-ähnliche Substanzen" Gesundheit und Recht
Snus und Snus-ähnliche Produkte sind Oraltabak, über die Mundschleimhaut gelangt das Nikotin direkt in die Blutbahn.
Snus-ähnliche Produkte, welche in Österreich vertrieben werden, enthalten Tabak-Salze.
Wird ein Päckchen verschluckt kommt es zu Vergiftungen. Leichte Mengen führen zu Sodbrennen, Übelkeit und Erbrechen. Auch kann der Konsum übermäßiges Nikotin sofort zu Kreislaufschwächen führen.
Rund sechs Millionen Menschen sterben im Jahr an den Folgen ihres Tabakkonsums, davon 600.000 durch Passivrauchen.
Diese Produkte machen süchtig!
Ein Päckchen enthält Nikotin von 3 bis zu 6 Zigaretten.
In der EU ist der Verkauf von Snus verboten, einzige Ausnahme ist Schweden. Snus ist als Arzneimittel eingestuft, besitzt aber in der EU keine Zulassung als Arzneimittel. Rechtlich dürfen Snus-ähnlichen Produkte nur an Erwachsene abgegeben werden, da sie unter das Tabakgesetz fallen.
§ 8 Alkohol, Tabak und Drogen
(1a) Jugendlichen ist der Erwerb und Konsum von Tabakerzeugnissen sowie von Wasserpfeifen (Shishas), E-Shishas und E-Zigaretten und den dafür notwendigen Stoffen, die als Tabakersatz oder -zusatz zur Verbrennung oder Verdampfung dienen, verboten. (Anm: LGBl. Nr. 1/2019)
(4) Jugendlichen ist die missbräuchliche Verwendung von Drogen und Stoffen, die nicht unter das Suchtmittelgesetz fallen, die jedoch allein oder in Verbindung mit anderen Stoffen eine Betäubung, Aufputschung oder Stimulierung herbeiführen können, verboten.
An der BS Gmunden 1, als auch im Internat
ist das Einnehmen und Mitführen solcher Drogen- und Tabakersatzstoffe aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt, da sie die Sinneswahrnehmung beeinträchtigen. Drogen, Alkohol und Waffen sind ebenso nicht erlaubt.